Warum Mieter die Kunst der Wohnungskündigung beherrschen sollten
Sie stehen vor einem neuen Lebensabschnitt und planen, Ihre bisherige Wohnung aufzugeben? Dann wissen Sie sicher, dass zu einer reibungslosen Wohnungskündigung mehr gehört als nur ein paar Zeilen auf einem Blatt Papier. In der Schweiz gibt es spezielle rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie bei der Kündigung Ihres Mietvertrages beachten müssen. Ein Fehler kann nicht nur teuer werden, sondern auch nervenaufreibend sein.
Was erwartet Sie in diesem Ratgeber?
Wir nehmen Sie an die Hand und führen Sie durch den Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Wir informieren Sie über die Formvorschriften auf und geben Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie sie Ihren Mietvertrag korrekt kündigen. Ausserdem gehen wir auf die häufigsten Fehler ein, die Mieter/innen machen und wie Sie diese vermeiden können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wohnungskündigung
Die Uhr tickt: Wann und wie kündigen Sie Ihre Wohnung?
Das A und O bei der Wohnungskündigung ist die Kündigungsfrist. Sie beträgt in der Schweiz in der Regel immer drei Monate oder mehr, ausser Sie bewohnen ein möbliertes Zimmer, dann kann die Kündigungsfrist auch kürzer sein. Achten Sie darauf, dass die Kündigung spätestens einen Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintrifft. Der Poststempel zählt hier nicht; entscheidend ist der Zeitpunkt der Zustellung.
Brief oder persönliche Übergabe: Wie stellen Sie sicher, dass die Kündigung ankommt?
Am sichersten ist es, die Wohnungskündigung per Einschreiben zu verschicken. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Einschreiben mit Rückschein: Ihr Kündigungsschreiben wird persönlich zugestellt und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
- Eigenhändig: Der Brief wird nur an die im Mietvertrag genannte Person übergeben. Auch hier können Sie eine Empfangsbestätigung anfordern.
Alternativ können Sie die Kündigung auch persönlich übergeben. In diesem Fall sollten Sie Zeugen mitnehmen oder sich den Empfang quittieren lassen.
Ausnahmefälle: Was ist bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung zu beachten?
Wenn Sie vor dem vereinbarten Kündigungstermin ausziehen möchten, ist eine ausserordentliche Kündigung möglich. Voraussetzung ist, dass Sie einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellen. Der Vermieter hat dann 30 Tage Zeit, die Eignung des Nachmieters zu prüfen.
In Extremfällen, z.B. bei schweren Mängeln in der Wohnung, ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Hier ist jedoch Vorsicht geboten und eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
Sonderfall: Was passiert im Todesfall oder bei befristeten Mietverträgen? Stirbt der Mieter, geht das Mietverhältnis auf die Erben über, die dann die Wohnung kündigen müssen. Bei einem befristeten Mietvertrag ist eine Kündigung in der Regel nicht notwendig, da das Vertragsende bereits feststeht. Eine vorzeitige Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Die Kündigung einer Wohnung ist ein auf den ersten Blick einfacher Vorgang, der in der Praxis jedoch oft zu unangenehmen Überraschungen führen kann. Ein kleiner Fehler im Mietvertrag übersehen oder eine Frist versäumt, und schon befindet man sich in einem Strudel aus rechtlichen Komplikationen und zusätzlichen Kosten. Aber keine Panik, wir zeigen Ihnen, wie Sie die häufigsten Fehler vermeiden.
Der Fristen-Fauxpas: Wohnungskündigung zum falschen Zeitpunkt
Einer der häufigsten Fehler bei der Kündigung einer Wohnung ist die Nichtbeachtung der Kündigungsfrist. Diese beträgt in der Schweiz in der Regel mindestens drei Monate. Entscheidend ist, dass die Kündigung einen Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintrifft. Ein verspätetes Schreiben kann Sie einen zusätzlichen Monat Miete kosten.
Was in einem Kündigungsschreiben nicht fehlen darf
Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein formeller Akt, der bestimmten Anforderungen genügen muss. Ein unvollständiges oder fehlerhaftes Kündigungsschreiben kann nicht nur für Verwirrung sorgen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig, alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig anzugeben. Hier finden Sie eine Liste der Punkte, die in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein sollten:
Ihr Name
Beginnen Sie Ihr Schreiben mit Ihrem vollständigen Namen. Dies dient der eindeutigen Identifikation und vermeidet Verwechslungen.
Die Adresse der Mietwohnung
Geben Sie die vollständige Adresse der Wohnung an, die Sie kündigen möchten. Dazu gehören Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Bekundung der Wohnungskündigung
Formulieren Sie klar und unmissverständlich, dass Sie die Wohnung kündigen möchten. Eine Begründung für die Kündigung ist in der Regel nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen empfehlenswert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Gewünschter Kündigungstermin
Geben Sie das genaue Datum an, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Achten Sie darauf, dass dieses Datum mit der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist übereinstimmt.
Handschriftliche Unterschriften
Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Hauptmieter:innen handschriftlich unterschrieben sein. Elektronische Unterschriften oder Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert.
Bestätigung einholen
Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen. Dies dient als zusätzliche Sicherheit und als Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Der Nachmieter-Knoten: Irrtümer bei der ausserordentlichen Kündigung
Viele Mieter gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Stellung eines Nachmieters automatisch zu einer ausserordentlichen Kündigung führt. Der Vermieter hat jedoch 30 Tage Zeit, die Eignung des Nachmieters zu prüfen und kann die Kündigung verweigern, wenn der Nachmieter den Anforderungen nicht genügt.
Der fristlose Flop: Die unüberlegte fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist ein riskantes Unterfangen und sollte nur im Extremfall in Erwägung gezogen werden. Bevor Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um nicht in eine juristische Falle zu tappen.
Kosten, die bei einer Wohnungskündigung entstehen könnten
Renovierung: Auf den letzten Eindruck kommt es an
Bevor Sie ausziehen, müssen Sie Ihre Wohnung in der Regel wieder in den Zustand versetzen, in dem Sie sie übernommen haben. Das kann bedeuten, dass Sie renovieren müssen. Ob das Streichen der Wände oder das Ausbessern von Schäden – diese Arbeiten können schnell ins Geld gehen. Manche Mietverträge enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die Sie unbedingt beachten sollten.
Versteckte Kosten: Der Teufel steckt im Detail
Oft sind es die unscheinbaren Details, die beim Auszug unerwartet ins Budget schlagen. Neben den offensichtlichen Posten wie Renovierung und Umzugsservice gibt es eine Reihe von Kosten, die leicht übersehen werden. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für die fristgerechte Kündigung des Mietvertrags oder die Endreinigung der Wohnung.
Häufig unterschätzt werden auch die Kosten für die Umschreibung amtlicher Dokumente. Wenn Sie umziehen, müssen Sie zum Beispiel Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren, was mit Gebühren verbunden ist. Ebenso sollten Sie die Prämienänderungen Ihrer Krankenkasse im Auge behalten, da diese je nach neuer Wohnregion variieren können.
Durch diese „versteckten“ Kosten kann der Umzug teurer werden als ursprünglich gedacht. Deshalb ist es ratsam, diese Aspekte frühzeitig in die Budgetplanung einzubeziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Ein kleiner Tipp zum Schluss: Planung ist alles
Die beste Strategie, um unerwartete Kosten beim Umzug zu vermeiden, ist eine gründliche Planung. Erstellen Sie eine Checkliste und kalkulieren Sie Ihr Budget sorgfältig. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Kosten mit unserem Vergleichsdienst. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können sich ganz auf Ihren neuen Lebensabschnitt konzentrieren.
FAQ zur Wohnungskündigung in der Schweiz
Wenn Ihr Mietvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorsieht, muss Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Auszugstermin beim Vermieter eintreffen. Wichtig ist, dass die Kündigung einen Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eintrifft. Dabei zählt nicht der Poststempel, sondern der Zeitpunkt der Zustellung.
Wenn Sie Ihre Wohnung in der Schweiz aufgeben wollen, müssen Sie unbedingt schriftlich kündigen, am besten per Einschreiben. Für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Paare ist es wichtig zu wissen, dass die Kündigung nur rechtsgültig ist, wenn beide Parteien das Kündigungsschreiben unterschreiben. Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt in der Regel drei Monate. Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben mindestens einen Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter oder der Vermieterin eintrifft. Die genauen Kündigungstermine können im Mietvertrag festgelegt sein oder es gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Diese können bei der zuständigen Schlichtungsstelle erfragt werden.