Warum "besenrein" mehr ist als ein Wort im Mietvertrag
Der Moment der Wahrheit: die Wohnungsübergabe
Es ist soweit. Die Kisten sind gepackt, die Möbel abgebaut und der Umzugswagen steht vor der Tür. Jetzt fehlt nur noch die Wohnungsübergabe. Ein kleines Wort im Mietvertrag könnte jetzt eine große Rolle spielen: „besenrein“. Doch was bedeutet das eigentlich? Und welche Pflichten haben Sie als Mieter bei der Reinigung der Wohnung?
Mehr als nur ein Wort: „besenrein“ im Mietvertrag
Der Begriff „besenrein“ ist mehr als nur ein Wort im Mietvertrag. Er legt fest, welche Reinigungsarbeiten Sie als Mieter vor der Wohnungsübergabe durchführen müssen. Dabei kann „besenrein“ von „nur fegen“ bis „gründlich reinigen“ alles bedeuten.
Grauzone bei der Reinigungspflicht
Oft ist der Begriff „besenrein“ im Mietvertrag nicht näher definiert, was zu Unsicherheiten führen kann. Muss auch das Bad gereinigt werden? Und was ist mit der Küche? Fragen über Fragen, die wir in diesem Artikel klären wollen.
In den folgenden Abschnitten tauchen wir tief in die Materie ein und erklären Ihnen nicht nur, was „besenrein“ im Zusammenhang mit einem Mietvertrag bedeutet, sondern auch, welche Reinigungsarbeiten tatsächlich von Ihnen erwartet werden. So sind Sie bestens auf die Wohnungsübergabe vorbereitet und können möglichen Konflikten aus dem Weg gehen.
Was bedeutet "besenrein" im Mietvertrag?
Ein Wort, viele Interpretationen
Das Wort „besenrein“ im Mietvertrag kann für viele Mieter ein Rätsel sein. Es klingt einfach, aber wenn es um die konkrete Umsetzung geht, tauchen plötzlich viele Fragen auf. Muss ich die Fenster putzen oder reicht es, den Boden zu fegen? Die Antwort ist nicht immer so klar, wie man denkt.
Der Mietvertrag als Wegweiser
Der Mietvertrag ist das Dokument, das das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regelt. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihren Umzug und die anschliessende Wohnungsübergabe benötigen. Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss, dann ist das Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um die Reinigung geht.
Was bedeutet „besenrein
In der Regel bedeutet „besenrein“, dass die Böden gefegt oder gesaugt werden müssen. Küche und Bad sollten zumindest grob gereinigt werden. Dazu gehört auch das Entfernen grober Verschmutzungen an Fenstern, Türen, Wänden und Decken. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Begriff je nach Mietvertrag und Vermieter unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Mehr als Fegen
Manchmal kann der Begriff „besenrein“ im Mietvertrag auch weitergehende Reinigungsarbeiten beinhalten. Das kann vom Fensterputzen bis zum Shampoonieren von Teppichen reichen. Daher ist es wichtig, den Mietvertrag genau zu lesen und im Zweifelsfall mit dem Vermieter Rücksprache zu halten.
Ein Begriff, aber keine einheitliche Lösung
Eine allgemeingültige Definition von „besenrein“, die für alle Mietverträge gilt, gibt es nicht. Deshalb ist es ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Reinigungsarbeiten tatsächlich erforderlich sind. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft.
In den folgenden Abschnitten klären wir weitere Details, damit Sie genau wissen, was Sie tun müssen, um Ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Pflichten des Mieters
Grundlagen der Reinigung: Vom Boden bis zur Decke
Fussböden: Beginnen wir mit dem Offensichtlichen. „Besenrein“ bedeutet zumindest, dass die Böden gefegt oder gesaugt werden müssen. Aber Vorsicht: Bei Flecken oder hartnäckigem Schmutz reicht einfaches Fegen nicht aus. In solchen Fällen sollte der Boden auch nebelfeucht gewischt werden.
– Küche und Bad: Diese Räume erfordern besondere Aufmerksamkeit. Neben dem Fegen sollten Küche und Bad zumindest grob gereinigt werden. Dazu gehört das Abwischen von Arbeitsflächen und das Entfernen von Kalkablagerungen.
– Fenster, Türen, Wände und Decken: Auch hier müssen grobe Verschmutzungen entfernt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie jedes Fenster putzen müssen, es sei denn, dies ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
Der Teufel steckt im Detail: Was oft übersehen wird
– Möbel und Einbauten: Alles, was Sie in die Wohnung bringen, müssen Sie auch wieder mitnehmen. Das gilt insbesondere für Möbel und Gegenstände, die an den Wänden befestigt sind.
– Abstellräume: Keller, Garage und Dachboden werden beim Aufräumen oft vergessen. Auch hier gilt: besenrein verlassen.
Was passiert, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen?
Die Nichteinhaltung der im Mietvertrag festgelegten Reinigungspflichten kann zu Konflikten mit dem Vermieter und sogar zu finanziellen Sanktionen führen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie genau wissen, was „besenrein“ in Ihrem Fall bedeutet.
Was gehört nicht zur besenreinen Reinigung?
Aufatmen: Es muss nicht alles besenrein sein!
Sie haben den Mietvertrag gelesen und wissen, was „besenrein“ bedeutet. Aber atmen Sie auf: Nicht alles, was glänzt, ist Gold, und nicht alles, was schmutzig ist, muss geputzt werden. Tatsächlich gibt es einige Dinge, die bei einer „besenreinen“ Wohnungsübergabe nicht unbedingt in Angriff genommen werden müssen.
Fenster und Türen: Der Blick durchs Glas
Während die Reinigung von Fenstern und Türen oft als selbstverständlich angesehen wird, ist sie bei einer besenreinen Übergabe nicht unbedingt erforderlich. Klebereste oder grobe Verschmutzungen sollten entfernt werden, eine Grundreinigung der Fenster ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Teppich bleibt liegen: keine Grundreinigung nötig
Wer in seiner Wohnung einen Teppichboden hat, kann aufatmen. Eine Grundreinigung des Teppichbodens ist nicht Bestandteil der im Mietvertrag vereinbarten besenreinen Reinigung. Einfaches Staubsaugen reicht in der Regel aus.
Balkon und Terrasse: Kein grüner Daumen nötig
Unkraut zwischen den Fliesen? Kein Problem! Bei besenreiner Übergabe müssen Sie nicht zum Gärtner werden. Das Unkrautentfernen auf Balkon und Terrasse gehört nicht zu den Pflichten, die im Mietvertrag unter „besenrein“ fallen.
Kleinigkeiten: Dübellöcher und mehr
Auch kleine Schönheitsfehler wie Dübellöcher in den Wänden oder nicht entfernte Lamellenstoren sind kein Grund zur Panik. Diese Details sind nicht Teil der besenreinen Reinigung und müssen nicht unbedingt beseitigt werden.
Wissen schafft Klarheit
Jetzt, wo Sie wissen, was nicht zur besenreinen Reinigung gehört, können Sie sich auf die wirklich wichtigen Aufgaben konzentrieren. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Und wer weiß, vielleicht bleibt jetzt sogar noch Zeit für einen letzten Kaffee in der alten Wohnung, bevor es ins neue Zuhause geht.
Reinigung vs. Renovierung
Der feine Unterschied: Reinigung vs. Renovierung
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Begriffe „Reinigung“ und „Renovierung“ im Mietvertrag synonym verwendet werden. Tatsächlich handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Verpflichtungen, die jeweils eigene Anforderungen an den Mieter stellen.
Was bedeutet „Reinigung“ im Mietvertrag?
Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag bedeutet „Reinigung“ die Beseitigung von Schmutz und Unordnung. Das kann von einfachen Tätigkeiten wie dem Fegen der Böden bis hin zu komplexeren Aufgaben wie dem Entkalken von Bad und Küche reichen. Ziel ist es, die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
Renovieren: Mehr als nur Putzen
Bei der Renovierung hingegen geht es um die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Das kann das Streichen von Wänden, das Ausbessern von Löchern oder das Ersetzen defekter Fliesen sein. Der Mietvertrag kann spezielle Klauseln enthalten, die genau festlegen, welche Renovierungsarbeiten vom Mieter durchgeführt werden müssen.
Die Tücke doppelter Klauseln
Nicht selten ist im Mietvertrag sowohl von „besenreiner Übergabe“ als auch von „Schönheitsreparaturen“ die Rede. Diese beiden Begriffe widersprechen sich nicht und können durchaus nebeneinander im Vertrag stehen. Das bedeutet, dass Sie sowohl Reinigungs- als auch Renovierungsarbeiten durchführen müssen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Expertentipps für eine sorgenfreie Wohnungsübergabe
Der Countdown läuft: Die letzten Tage vor der Wohnungsübergabe
Die Uhr tickt, der Tag der Wohnungsübergabe rückt näher. Im Mietvertrag haben Sie bereits alles zum Thema „besenrein“ gelesen und die notwendige Reinigung durchgeführt. Aber wie können Sie sicherstellen, dass die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft? Hier einige Tipps, die Ihnen den Stress nehmen.
Checklisten sind Gold wert
Erstellen Sie eine Checkliste mit allen Reinigungsarbeiten, die laut Mietvertrag durchgeführt werden müssen. Das verschafft nicht nur einen Überblick, sondern hilft auch, nichts zu vergessen. Von der Grundreinigung der Küche bis zum Entfernen von Spinnweben in den Ecken sollte alles aufgelistet werden.
Mit dem Vermieter kommunizieren
Ein offenes Gespräch mit dem Vermieter kann viele Probleme im Keim ersticken. Klären Sie vorab, welche Erwartungen der Vermieter an die Reinigung und den Zustand der Wohnung hat. So vermeiden Sie Missverständnisse und wissen genau, was Sie tun müssen, um die Wohnung ordnungsgemäss zu übergeben.
Zeitmanagement
Unterschätzen Sie nicht den Zeitaufwand für die Reinigung. Planen Sie genügend Zeit ein und beginnen Sie frühzeitig. Das Letzte, was Sie wollen, ist Stress in letzter Minute.
Die kleinen Details
Manchmal sind es die kleinen Dinge, die den Unterschied ausmachen. Achten Sie auf Details wie das Entfernen von Kalkablagerungen in der Dusche oder das Putzen der Fensterrahmen. Diese kleinen Gesten zeigen dem Vermieter, dass Sie sich um die Wohnung gekümmert haben.
Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch
Wenn Sie sich unsicher sind oder einfach keine Zeit für die Reinigung haben, kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unser Umzugspreisvergleich kann Ihnen helfen, die besten Angebote zu finden und Geld zu sparen.
Der letzte Check
Machen Sie vor der Schlüsselübergabe einen letzten Rundgang durch die Wohnung. Prüfen Sie, ob alle Punkte auf Ihrer Checkliste abgehakt sind und ob die Wohnung den Anforderungen des Mietvertrags entspricht.
FAQ zum Thema Besenreine Wohnungsübergabe
Besenrein bezeichnet den Mindestzustand, in dem eine Wohnung bei der Übergabe an den Vermieter sein sollte. Konkret bedeutet dies
– Böden: Sowohl in der Wohnung als auch in Nebenräumen wie Keller oder Garage sollten die Böden gründlich gefegt oder gesaugt werden.
– Küche und Bad: Diese Räume sollten zumindest grob gereinigt werden. Dazu gehört das Abwischen der Oberflächen und das Entfernen grober Verschmutzungen.
– Fenster, Türen, Wände und Decken: Auch hier müssen grobe Verschmutzungen entfernt werden. Das können zum Beispiel Flecken oder Klebereste sein.
– Vollständige Räumung: Das Mietobjekt muss bei der Übergabe vollständig geräumt sein. Das bedeutet, dass alle Möbel und Gegenstände, die Sie beim Einzug mitgebracht haben, auch wieder mitgenommen werden müssen.
– Besondere Aufmerksamkeit für Lagerräume: Oft werden Räume wie Garage, Keller oder Estrich bei der Endreinigung vergessen. Auch sie sollten besenrein hinterlassen werden.
Diese Anforderungen sind Richtwerte und können je nach Mietvertrag variieren. Es empfiehlt sich daher, den Mietvertrag genau zu lesen und im Zweifelsfall mit dem Vermieter Rücksprache zu halten.
Bei einer besenreinen Wohnungsübergabe sind Sie nicht verpflichtet, folgende Arbeiten durchzuführen: Unkraut auf Balkonen und Terrassen entfernen, Fenster putzen, Dübellöcher schliessen, Teppiche gründlich reinigen, Lamellenstoren reinigen. Nikotinspuren müssen nur dann beseitigt werden, wenn das Rauchen in der Wohnung laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist. Auch ein Neuanstrich der Wände ist nicht erforderlich.
Es ist jedoch immer empfehlenswert, die Wohnung zumindest in dem Zustand zurückzugeben, in dem man sie vorgefunden hat. Eine vorherige Absprache mit dem Vermieter über dessen Erwartungen kann für alle Beteiligten Klarheit schaffen.